"Getragen von dem Willen, in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit für die Werte und die Freiheit religiösen Wirkens gemeinsam einzutreten, bilden Kirchen und Religionsgesellschaften eine Arbeitsgemeinschaft."
(Präambel der Satzung der AKR, Berlin 1947)
Neueste Beiträge
- Einladung zu interreligiöser Gebetsstunde am 19.06.2025Die Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgemeinschaften Berlin e.V. lädt ein zu einer interreligiösen Gebetsstunde für den Frieden am Donnerstag, dem 19. Juni, um 19 Uhr, im Sufi-Heim, Menzelstr. 9, 14193 Berlin-Grunewald. Einlass ist ab 18:30 Uhr (1. Stockwerk). Gastgeberin ist Frau Schildbach, welche um Anmeldung bittet:
- VorstandsneuwahlBei der Delegiertenversammlung am 23. Januar 2025 wurde ein neues Vorstandsmitglied gewählt, da Imam Scharjil Khalid aus dem Vorstand zurückgetreten ist.
- Langjähriges Vorstandsmitglied Anni Ulich verstorbenAm 29.04.2024 stieg unsere ehemalige Delegierte der Christlichen Wissenschaft und langjähriges Vorstands-Mitglied der AKR in hohem Alter in die Geistige Welt auf.
- Neuer Vorstand der AKR gewähltBei der Delegiertenversammlung am 26. Januar 2024 wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt.
- Zur Entwicklung religiöser Tolereranz, der Religionsfreiheit & des interreligiösen Dialoges in Berlin-Brandenburg bis 1947Anlässlich des 75. Gründungstages der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften (AKR) in Berlin am 14. April 2022 hat Dr. Michael Sturm-Berger (Erfurt-Hochheim) einen Artikel verfasst, der die Entwicklung der religiösen Toleranz, der Religionsfreiheit und des Interreligiösen Dialogs im heutigen Berlin-Brandenburg bis zur Gründung der AKR im Jahre 1947 beleuchtet.