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Geschichte der AKR

Ein kurzer historischer Abriss.

Die AKR wurde 1947 gegründet, um das religiöse Leben in Berlin erneut aufleben zu lassen. Diese Idee fand damals breite Unterstützung durch zahlreiche religiöse Gemeinschaften. Im Nachwort des 1954 erschienenen Buches „Was glauben die andern? 26 Selbstdarstellungen“ heißt es dazu:

„… im Jahre 1945 richtete die sowjetische Besatzungsmacht einen Beirat für kirchliche Angelegenheiten als Dienststelle des Magistrats von Groß-Berlin ein. Dieser Beirat, dem aus den Reihen der Opfer des Faschismus Vertreter der evangelischen, katholischen und jüdischen Konfession angehörten, hatte die Aufgabe Mittler zu sein zwischen Magistrat, Besatzungsmächten und Religionsgemeinschaften, auch sollte er die wirtschaftlichen Interessen aller Religionsgemeinschaften in der städtischen Verwaltung vertreten. Angesichts der ungemein schwierigen Verhältnisse in den ersten Nachkriegsjahren verdanken die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Berlin ihm in der Tat die notwendigen Hilfen zur Durchführung ihrer Arbeit.

Auf dem Boden dieser Erfahrungen ist dann der Gedanke eines freien Zusammenschlusses aller Kirchen und Religionsgemeinschaften zu einer Arbeitsgemeinschaft entstanden, durch die eine selbständige Interessenvertretung gegenüber Staat und Öffentlichkeit gewährleistet werden konnte. Es gelang, die Vertreter der großen Kirchen und der kleineren Gemeinschaften an einen Tisch zu bekommen. Mag auch am Anfang angesichts des ungewohnten Vorhabens eine gewisse Zurückhaltung bei den einzelnen Gruppen geherrscht haben, so entstand doch bei der Bewältigung der zahlreichen praktischen Aufgaben auf dem Boden menschlicher Begegnung eine fruchtbare Zusammenarbeit; diese hat weder mit den Zielsetzungen einer Ökumene noch der Una Sancta etwas zu tun. Die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Kirchen und Religionsgesellschaften betrachten es als ihre Aufgabe, entsprechend der Präambel der Satzung ‚in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit für die Werte und die Freiheit religiösen Wirkens gemeinsam einzutreten`.“

Unter der Federführung des evangelischen Bischofs Otto Dibelius und Probst Heinrich Grüber kamen 30 Berliner Kirchen und Religionsgemeinschaften auf der ersten Delegiertenversammlung am 27. Mai 1947 zusammen, die eine gemeinsame Satzung beschlossen. Unterzeichner der Satzung waren:

Bischof D. Dibelius für die Evangelische Kirche

Pfarrer Tomberge für die Römisch-Katholische Kirche

Siegmund Weltlinger für die Jüdische Religionsgemeinschaft

Superintendent Pieper für die Evangelisch-Freikirchliche Gruppe

Superintendent Grube für die evangelisch-Lutherischen Freikirchen

Pfarrer Dr. Buchta für die Altkatholische Kirche

Pfarrer Dr. Vermehren für die Christengemeinschaft.

Die Mitgliedsgemeinschaften wurden und werden noch heute durch entsandte Delegierte vertreten, welche man zunächst in sieben strukturverwandte Gruppen unterteilte. Jede dieser Gruppen wählte einen Vorsitzenden, der als Mitglied des damaligen AKR-Vorstandes („Rat der AKR“) stimmberechtigt war. Seit 1953 wurden sowohl Bildungs- als auch Jugendarbeit der AKR intensiviert. Nach 50-jährigem erfolgreichen Wirken war der „Rat der AKR“ überaltert und kaum noch arbeitsfähig. Deshalb wurde durch Mehrheitsbeschluss der Delegierten eine Umstrukturierung verwirklicht: Die 7 Gruppen wurden aufgelöst und entschieden, dass die Delegierten-Versammlung alle zwei Jahre einen dreiköpfigen Vorstand wählen solle.

Die AKR ist seit 2004 ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Derzeit liegen die Schwerpunkte der AKR-Arbeit bei den Diskussionsforen und Andachten im Deutschlandfunk Kultur. In den vergangenen Jahren war die Filmreihe „Spirituelle Filme im Alex-Treff“ und die Internetseite „Glaube in Berlin“ ein weiteres Betätigungsfeld.

Im Jahr 2011 wurde nach einer Anregung der AKR vom Regierenden Bürgermeister von Berlin und der Senatskanzlei der „Berliner Dialog der Religionen“ ins Leben gerufen. Das daraus im Laufe der Jahre entstandene „Berliner Forum der Religionen“ veranstaltet jährlich u.a. die Lange Nacht der Religionen in Berlin. Viele Mitgliedsgemeinschaften und Delegierte der AKR arbeiten auch im Berliner Forum der Religionen aktiv mit. Außerdem gibt es Kontakte und Zusammenarbeit mit anderen interreligiösen Initiativen in Berlin.

"Getragen von dem Willen, in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit für die Werte und die Freiheit religiösen Wirkens gemeinsam einzutreten, bilden Kirchen und Religionsgesellschaften eine Arbeitsgemeinschaft." 

(Präambel der Satzung der AKR, Berlin 1947)

Neueste Beiträge

  • Einladung zu interreligiöser Gebetsstunde am 19.06.2025
    Die Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgemeinschaften Berlin e.V. lädt ein zu einer interreligiösen Gebetsstunde für den Frieden am Donnerstag, dem 19. Juni, um 19 Uhr, im Sufi-Heim, Menzelstr. 9, 14193 Berlin-Grunewald. Einlass ist ab 18:30 Uhr (1. Stockwerk). Gastgeberin ist Frau Schildbach, welche um Anmeldung bittet:
  • Vorstandsneuwahl
    Bei der Delegiertenversammlung am 23. Januar 2025 wurde ein neues Vorstandsmitglied gewählt, da Imam Scharjil Khalid aus dem Vorstand zurückgetreten ist.
  • Langjähriges Vorstandsmitglied Anni Ulich verstorben
    Am 29.04.2024 stieg unsere ehemalige Delegierte der Christlichen Wissenschaft und langjähriges Vorstands-Mitglied der AKR in hohem Alter in die Geistige Welt auf.
  • Neuer Vorstand der AKR gewählt
    Bei der Delegiertenversammlung am 26. Januar 2024 wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt.
  • Zur Entwicklung religiöser Tolereranz, der Religionsfreiheit & des interreligiösen Dialoges in Berlin-Brandenburg bis 1947
    Anlässlich des 75. Gründungstages der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften (AKR) in Berlin am 14. April 2022 hat Dr. Michael Sturm-Berger (Erfurt-Hochheim) einen Artikel verfasst, der die Entwicklung der religiösen Toleranz, der Religionsfreiheit und des Interreligiösen Dialogs im heutigen Berlin-Brandenburg bis zur Gründung der AKR im Jahre 1947 beleuchtet.

... in gegenseitiger Achtung ...

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