Bei der Delegiertenversammlung am 26. Januar 2024 wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt.
"Getragen von dem Willen, in gegenseitiger Achtung ihrer Eigenständigkeit für die Werte und die Freiheit religiösen Wirkens gemeinsam einzutreten, bilden Kirchen und Religionsgesellschaften eine Arbeitsgemeinschaft."
(Präambel der Satzung der AKR, Berlin 1947)